
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
H & H Autoglas
Geltungsbereich
Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und Glasreparaturen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages bzw. Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn H & H Autoglas diesen nicht ausdrücklich wiederspricht.
Vertragsabschluß
Die Angebote von sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von H & H Autoglas oder die Erbringung der Leistung durch H & H Autoglas zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und diesen Geschäftsbedingungen.
Leistungsfristen / -termine, Gefahrübergang
Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von H & H Autoglas schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde H & H Autoglas alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Sofern H & H Autoglas für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellen und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist H & H Autoglas zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit H & H Autoglas von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. In diesem Fall wird H & H Autoglas den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandt- oder Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von H & H Autoglas fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.
Rückgaben von Warenlieferungen
Sonderbestellungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Andere Rücknahmen von Waren werden mit 20%, mindestens jedoch EUR 25,00 berechnet.
Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald H & H Autoglas ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von H & H Autoglas gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Je nach Witterungsbedingungen ist bei verklebten Scheiben eine Standzeit von mindestens 2 Stunden (PKW) sowie 4 Stunden (Nutzfahrzeuge, LKW u. Busse) einzuhalten, auf die der Kunde bei Montagen vor Ort selbst achten muss (Fahrzeug nicht bewegen, bei LKW Führerhaus nicht kippen). Ein Besuch von Waschanlagen und Hebebühnen ist für mindestens 1 Tag nach Einbau zu unterlassen.
Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von H & H Autoglas incl. Verpackungs- u. Transportkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die gelieferten Produkte bleiben bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von H & H Autoglas aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum von H & H Autoglas. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der H & H Autoglas zustehenden Saldoforderung. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte (Vorbehaltsprodukte) insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von H & H Autoglas gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an H & H Autoglas ab, welche H & H Autoglas schon jetzt an nimmt. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder Gegenständen oder zusammen mit anderen Waren/Gegenständen, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen H & H Autoglas und dem Kunden vereinbarten Preis (incl. Montage) zuzüglich einer Sicherheitsmarke von 10% dieses Preises. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an H & H Autoglas abgetretene Forderungen treuhänderisch für H & H Autoglas im eigenen Namen einzuziehen. H & H Autoglas kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise Zahlungen gegenüber H & H Autoglas in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist
H & H Autoglas berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde wird H & H Autoglas jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an H & H Autoglas abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen H & H Autoglas anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von H & H Autoglas hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung gegenüber H & H Autoglas in Verzug und tritt H & H Autoglas vom Vertrag zurück, so kann H & H Autoglas unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde H & H Autoglas oder den Beauftragten von H & H Autoglas sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
Schadenausgleich durch Versicherungen / Versicherungsabwicklung
H & H Autoglas bieten als Service die Weiterleitung der Rechnung nebst Abtrittserklärung zum jeweiligen Versicherer, damit ein direkter Rechnungsausgleich an H & H Autoglas erfolgen kann. Der Kunde als Auftraggeber ist bei ausbleibender Zahlung oder Teilzahlung der Versicherung (aus welchem Grund auch immer) verpflichtet, sich für den Ausgleich der Forderung einzusetzen bzw. selbst die Rechnung zu begleichen. Es erfolgt keine Rechtsberatung.
Haftung und Schadenersatz
Die gesetzliche Haftung von H & H Autoglas für Schadenersatz wird wie folgt beschränkt: H & H Autoglas haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. H & H Autoglas haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug. Die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe von H & H Autoglas ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch H & H Autoglas entstanden sind, wie z. B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). – Durch Einbruch am Fahrzeug können noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o. ä.), für die H & H Autoglas keine Haftung übernimmt. H & H Autoglas haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von H & H Autoglas ausgeschlossen.
Garantiebedingungen
H & H Autoglas gewährt dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des H & H Autoglas Fahrzeugs ist „2 Jahre Dichtigkeitsgarantie“ {a}(Garantie auf Dichtigkeit der Montage der von H & H Autoglas erneuerten Fahrzeugverglasung) sowie „30 Jahre Haltbarkeitsgarantie“ {b} (Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt. – Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen. – Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: {b} Im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde H & H Autoglas einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Glasreparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde/Versicherung) abgezogen/verrechnet. {a} Im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung des Dichtigkeitsmangel durch H & H Autoglas durchgeführt wird. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt H & H Autoglas die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen. – Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von H & H Autoglas nicht zu vertreten sind. Die Garantie/Haftung erlischt, sobald das Fahrzeug vor Ende der Standzeit in Betrieb genommen wird oder der Kunde/Fahrzeugeigentümer oder –besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt. Die Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch H & H Autoglas vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder –halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an Dritte.
Allgemeine Bestimmungen
Ist eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. H & H Autoglas ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.